Die Grenzen sind wieder offen, also rein in den Urlaub nach Südwestfrankreich auf zwei oder vier Rädern. Entweder mit dem eigenen Gefährt kommen oder vor Ort eins mieten (dazu gibt dieser Blogbeitrag ausführlich Auskunft). Inzwischen haben sogar Tourismusbüros E-Bikes im Leihangebot. Südwestfrankreich hat für jede Art "Räder" perfekte Straßen, keine Staus und viel zu sehen. Zunächst geht es um Regeln und Tipps, Neuerungen und Bußgelder.
Französische Polizei und Gendarmerie haben bei Verkehrskontrollen drei große Schwerpunkte: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und Telefonieren während der Fahrt. Sie gelten im Land als Ursache für 85 Prozent der tödlichen Unfälle. Deshalb diese Fokussierung, die eine Halbierung der ursprünglichen Opferzahlen zur Folge hatte. Die Ordnungshüter verfolgen eine für das Urland der Nonchalance harte Null-Toleranz-Strategie. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, ist diese offizielle Frankreich-Webseite hilfreich.
In Frankreich gelten auf allen Straßen Tempo-Limits. Diese sind nach Straßenkategorie unterschiedlich:
Autobahn: 130 km/h (bei Regen 110 km/h)
Schnellstraßen: 110 km/h (Autobahnabschnitte ohne Maut, vierspurige Nationalstraßen)
Landstraßen: 80 km/h; die vor zwei Jahren erfolgte Geschwindigkeitsabsenkung hatte ihre Ursache darin, dass mehr als jeder zweite Unfall in Frankreich auf Landstraßen geschieht (55 Prozent). Das Verständnis für diese umstrittene Maßnahme bröckelt, sodass der Innenminister vor einem Jahr den Departements zugestand, über eine Rückkehr auf 90 km/h entscheiden zu können. Deshalb – Augen auf und auf die Verkehrsschilder achten. Bei mir hat der Tempomat Schwerstarbeit zu leisten.
Innerorts: 50 km/h, mit zunehmend 30-km/h-Zonen vor Schulen und Altenheimen.
Die wachsamen Radar-Augen
Obwohl sich die Zahl der Verkehrstoten auf Frankreichs Straßen in 20 Jahren von über 8000 auf 3239 im Jahr 2019 verringert hat (zum Vergleich das einwohnerreichere Deutschland: 3059 in 2019), rüstet das Land mit immer raffinierteren stationären und mobilen Blitzern auf.
Darunter sind Langstrecken-Blitzer, die in Deutschland als bedenklich gelten. Das ist ein System, das vor allem entlang von viel befahrenen Nationalstraßen zu finden ist: Diese Apparate thronen auf weißen Masten hoch über der Straße. Sie scannen und speichern Durchgangszeit und Nummernschild; das Tückische: Es blitzt nicht. Erst nach vielen Kilometern oder beim Verlassen der Straße wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Ist sie zu hoch, kommt ein Ticket.
Wie teuer sind Überschreitungen?
Geschwindigkeitsüberschreitungen
bis zu 20 km/h bei zulässig mehr als 50 km/h: 68
€
Bis zu 20 km/h über den maximal zulässigen 50 km/h: 135 €
20 bis zu 30 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit: 135 €
30 bis zu 40 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit: 135 € und Führerschein für
länger ade
50 km/h und mehr über der zulässigen Geschwindigkeit: 1.500 € und weitere
Sanktionen.
Die Wahl: Rabatt annehmen oder draufzahlen
Hat der Bußgeldbescheid den Weg in den eigenen Briefkasten gefunden, ist ein Sich-totstellen die schlechteste Option. Nicht reagieren wird unnachgiebig verfolgt und teuer. Ausreden wie „das war ich nicht“ ziehen in Frankreich nicht, weil dort eine Halterhaftung greift. Dh. das Auto ist zu schnell gefahren, sein Besitzer zahlt, egal wer am Steuer saß. Nur wenn die Polizei den Raser stoppt, wird er zur Kasse gebeten. In Frankreich fällige Strafpunkte werden bisher nicht nach Flensburg gemeldet.
Aber: Eine Besonderheit in Frankreich sind Rabatte für Schnellzahler. Bei Bußgeldern für minderschwere Vergehen sind das 13 € Nachlass bei 68 €, und bis zu 45 € weniger bei 135-€-Strafen. Voraussetzung ist, dass ein aus Frankreich nach Deutschland verschickter Bescheid innerhalb von 31 Tagen bezahlt sein muss.
Besonderheit: Handy nur mit
Freisprechanlage
Selbstüberschätzungsfalle Alkohol
Die Promillegrenze für alle rollenden Verkehrsteilnehmer – gleich ob mit Auto, Motorrad oder Fahrrad unterwegs – liegt in Frankreich bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) oder 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft.
Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 135 Euro aufwärts, bei mehr als 0,8 Promille sind Bußgelder von bis zu 4500 Euro und eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten. Sollten dummerweise noch Drogen im Spiel sein, steigt die Geldstrafe auf 9000 €.
Die Pflicht, in jedem Fahrzeug Alkoholtester mitzuführen, wurde im Mai 2020 aufgehoben. Es ist aber sinnvoll, Einwegtester zur Selbstkontrolle dabeizuhaben. Sie gibt es in französischen Apotheken und mitunter in Supermärkten und sollten das „NF“ für „Norme Française“ (entspricht der DIN in Deutschland) tragen; sie gelten als zuverlässig. Doch jetzt, gute Fahrt und toi, toi, toi, euer kuhrhaus.
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