Zu den rund 30 bestehenden Umweltzonen landesweit – darunter Paris sowie Bordeaux mit der gesamten Gironde – werden in diesem und nächsten Jahr nach aktuellem Stand über 20 hinzukommen. Das hat Auswirkungen auf alle Fahrzeughalter, auch Ausländer. Hier geht es zu kompetenten externen Seiten über Hintergründe und Pläne. Die Green-Zone-App fürs Mobiltelefon ist darüber hinaus für alle Umweltzonen in der EU hilfreich.
Die deutsche Feinstaubplakette gilt in Frankreich nicht
Es geht um die französische Umweltplakette, mit der alle im Land rollenden Fahrzeuge auszustatten sind. In Frankreich heißt der Aufkleber „Crit’Air“.
Diese Vignetten gelten unbegrenzt. Wer sie hat, fährt im ganzen Land auf Nummer
sicher. Aber: Die deutsche Feinstaub-Plakette gilt in Frankreich nicht! Rien ne
va plus! Den drei deutschen Stufen, stehen sechs französische in verschiedenen
Farben entgegen. In Deutschland ist die Schadstoffklasse in der Zulassung
ausschlaggebend, in Frankreich kommt das Datum der Erstzulassung als wichtiges
Kriterium hinzu. Die Einstufung regelt Einfahrtverbote in Umweltzonen, wenn
dicke Luft herrscht. Sie werden künftig sogar elektronisch erfasst; dazu laufen in Paris erste Tests.
Ignoranz ist nicht zu empfehlen: Es drohen Bußgelder von 68 bis
375 Euro und – wie in Paris praktiziert und in Straßburg angedroht – das
gnadenlose Abschleppen des eigenen fahrbaren Untersatzes. Dagegen sind 4,21 Euro für eine
französische Plakette per Post inklusive Porto ein Klacks. Sie ist die preiswerteste
Variante. Ihre Bestellung geht online, dazu weiter unten. Der ADAC nimmt 10,21
Euro, bei privaten Anbietern kostet das gleiche 20 bis 30 Euro.
Anfang und Ende einer einer Umweltzone. |
Nur einer von vier Grenzwerten muss überschritten sein
In einem ersten Schritt wird Luftverschmutzungsalarm ausgelöst. Überschreitet bei Messung der Luftqualität nur einer von vier Grenzwerten für Feinstaub, Ozon, Schwefeldioxid oder Stickstoffdioxid das festgelegte Maß, wird die zulässige Geschwindigkeit auf den Straßen der Umweltzone um 20 km/h reduziert. Verändert sich die Situation nicht, werden die Fahrzeuge ohne Vignette und die Crit’Air-Vignette 5 vom Verkehr ausgeschlossen. In einem weiteren Schritt dürfen Fahrzeuge mit der Vignette Nr. 4 nicht mehr auf die Straße. (kuhrhaus/Grafiken: Französisches Umweltministerium)
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